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   VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19 SN   

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https://dejure.org/2021,5708
VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19 SN (https://dejure.org/2021,5708)
VG Schwerin, Entscheidung vom 24.02.2021 - 1 A 2011/19 SN (https://dejure.org/2021,5708)
VG Schwerin, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 1 A 2011/19 SN (https://dejure.org/2021,5708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Informationsbegehren zu Sponseringausgaben einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stadtwerke GmbH muss keine Auskunft über Vergabeverfahren geben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stadtwerke GmbH muss Dritten keine Auskunft über Vergabeverfahren geben! (VPR 2021, 83)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19
    Ob nach diesen Vorgaben schützenswerte Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse vorliegen, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2/15 -, BVerwGE 154, 231-247, Rn. 35).

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse bei Informationen fehlt, die sich auf abgeschlossene Vorgänge beziehen und für den heutigen Geschäftsbetrieb nicht mehr relevant sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2/15 -, BVerwGE 154, 231-247, Rn. 35; Guckelberger, a.a.O., § 6 Rn. 27; Blatt, a.a.O., § 6 Rn. 55; jeweils m.w.N.).

    Vorliegend kommt daher lediglich ein Bescheidungsurteil in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2/15 -, BVerwGE 154, 231-247, Rn. 39; OVG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O.).

  • VG Schwerin, 06.12.2019 - 1 A 711/16

    Anspruch auf Zugang zu Dokumenten eines Wirtschaftsprüfers aus einem

    Auszug aus VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19
    Die Vorschrift zielt damit - ebenso wie das Bundesrecht in § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG - darauf ab, dass sich Behörden durch Einschaltung privater natürlicher oder juristischer Personen bei der Erfüllung der ihnen originär obliegenden Aufgaben nicht ihrer Verpflichtung zu vorbehaltloser Gewährung des Informationszugangs entziehen können sollen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 -, juris; VG Schwerin, Urteil vom 6. Dezember 2019 - 1 A 711/16 SN -, Rn. 72, juris).

    Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden danach alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205, juris Rn. 87; BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - Rn. 10, juris; VG Schwerin, Urteil vom 6. Dezember 2019 - 1 A 711/16 SN -, S. 19 d. Umdr.).

    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenbarung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbssituation des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 18.08 -, juris; VG Schwerin, Urteil vom 6. Dezember 2019 - 1 A 711/16 SN -, Rn. 77, juris).

  • VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 25/20

    Kein Auskunftsanspruch gegen juristische Personen des Privatrechts nach dem

    Auszug aus VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19
    Die Klägerin erhob ferner am 7. Januar 2020 gegen die Beigeladene Klage unter dem Az. 1 A 25/20 SN.

    Im Übrigen wiederholen die Beteiligten im Verfahren 1 A 25/20 SN im Wesentlichen den Vortrag aus diesem Verfahren.

    Hinsichtlich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten in diesem und im Verfahren mit dem Az. 1 A 25/20 SN sowie auf den Verwaltungsvorgang des Beklagten verwiesen.

  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08

    Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis;

    Auszug aus VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19
    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenbarung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbssituation des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 18.08 -, juris; VG Schwerin, Urteil vom 6. Dezember 2019 - 1 A 711/16 SN -, Rn. 77, juris).

    Die Auslegung hat sich am gewachsenen wettbewerbsrechtlichen Begriffsverständnis zu orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 18/08 -, Rn. 13, juris; Guckelberger in: Gersdorf/Paal, BeckOK Informations- und Medienrecht, Stand: 1. Februar 2020, § 6 IFG Rn. 25).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Auszug aus VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19
    Das Gericht ist auch nicht in der Lage, sich diese Informationen zu verschaffen, da bei eigenen Ermittlungen des Gerichts nicht ausgeschlossen werden könnte, dass die Klägerin im Wege der Akteneinsicht Kenntnis von Informationen erhalten würde, die Gegenstand ihres Informationsbegehrens sind (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12/13 -, BVerwGE 150, 383-398, Rn. 47).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07

    Auskunftspflicht privatrechtlich handelnder juristischer Person des öffentlichen

    Auszug aus VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19
    Es ist auch aus diesem Grund nicht ersichtlich, dass aus der Preisgabe der begehrten Informationen Wettbewerbsnachteile für die Beigeladene entstehen können (vgl. hierzu auch: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 -, Rn. 33, juris; VG Köln, Urteil vom 25. Februar 2016 - 13 K 5017/13 -, Rn. 74, juris).
  • VG Köln, 25.02.2016 - 13 K 5017/13

    Mehrerlösabschöpfung einer natürlichen Monopolistin kein Geschäftsgeheimnis

    Auszug aus VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19
    Es ist auch aus diesem Grund nicht ersichtlich, dass aus der Preisgabe der begehrten Informationen Wettbewerbsnachteile für die Beigeladene entstehen können (vgl. hierzu auch: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 -, Rn. 33, juris; VG Köln, Urteil vom 25. Februar 2016 - 13 K 5017/13 -, Rn. 74, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14

    Verfahren nach landesrechtlichem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19
    Das Drittbeteiligungsverfahren wurde zugunsten dieser Drittbetroffenen noch nicht durchgeführt, so dass die Sache noch nicht spruchreif ist und die Klägerin gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO nur einen Anspruch auf erneute Bescheidung ihres Antrags unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts hat (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 L 215/14 -, Rn. 47 ff., juris).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19
    Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden danach alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205, juris Rn. 87; BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - Rn. 10, juris; VG Schwerin, Urteil vom 6. Dezember 2019 - 1 A 711/16 SN -, S. 19 d. Umdr.).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19
    Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden danach alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205, juris Rn. 87; BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - Rn. 10, juris; VG Schwerin, Urteil vom 6. Dezember 2019 - 1 A 711/16 SN -, S. 19 d. Umdr.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18

    Antrag auf Zugang zu Informationen zur Werftenförderung in Mecklenburg-Vorpommern

  • VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11

    Zum Anspruch einer kreisfreien Stadt auf Informationszugang im Zusammenhang mit

  • VG Greifswald, 09.10.2014 - 6 A 753/12

    Informationszugang von privatrechtlichen Personen, die Behörden gleichgestellt

  • VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 25/20

    Kein Auskunftsanspruch gegen juristische Personen des Privatrechts nach dem

    Hiergegen richtet sich die durch die Klägerin erhobene Klage mit dem Az. 1 A 2011/19 SN.

    Im Übrigen wiederholen die Beteiligten im Wesentlichen ihren Vortrag aus dem Verfahren mit dem Az. 1 A 2011/19 SN, auf das hinsichtlich der Einzelheiten verwiesen wird.

    Im Übrigen wird hinsichtlich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes auf die Gerichtsakte in diesem und im Verfahren mit dem Az. 1 A 2011/19 SN sowie auf den Verwaltungsvorgang des W-Wasser- und Abwasserverbandes verwiesen.

    Zwar sind vorliegend die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 Alt. 3 IFG M-V erfüllt (vgl. hierzu das Urteil der Kammer vom 24. Februar 2021 im Verfahren mit dem Az. 1 A 2011/19 SN).

    Dies gilt auch im Fall des § 3 Abs. 3 Alt. 3 IFG M-V, wie die Kammer im Einzelnen in ihrer Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 1 A 2011/19 SN - dargelegt hat.

    Insoweit wird auf das Urteil der Kammer vom 24. Februar 2021 - 1 A 2011/19 SN - verwiesen.

  • VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21

    Untätigkeitsklage auf Informationszugang; Anspruchsausschluss wegen drohender

    Er verlangt im Hinblick auf die zu schützenden Informationen eine Unternehmensbezogenheit, die fehlende Offenkundigkeit der Information, einen Geheimhaltungswillen und ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 6. September 2013 - 4 K 242/13.NW -, juris; VG Schwerin, Urteil vom 24. Februar 2021 - 1 A 2011/19 SN -, juris Rn. 49).
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